Tierseuchen sind kein „Thema für irgendwann“: Sie treffen Milchviehbetriebe oft mitten in der Sommersaison, wenn Gnitzen & stechende Insekten besonders aktiv sind – und dann zählt vor allem eins: früh erkennen, sauber abklären, richtig handeln.
Dabei dehnt sich die Aktivitätsphase der Insekten immer weiter in die kalten Jahreszeiten aus, da diese immer milder werden. So können Gnitzen und Co vor allem in geschlossenen Ställen und frostfreien feuchten Ecken den Winter überleben und bei milden Temperaturen sofort wieder aktiv werden.
Die drei Tierseuchen in diesem Artikel haben eine wichtige Gemeinsamkeit: Sie sind für Menschen ungefährlich, aber für Rinderbestände (Leistung, Fruchtbarkeit, Tierwohl, Handel) hochrelevant. Bei BTV-8 ist z. B. ausdrücklich genannt, dass Milch und Fleisch bedenkenlos verzehrt werden können. Alle drei sind anzeigepflichtige Tierseuchen.
Damit du im Ernstfall nicht im Informationschaos landest, sind die Tierseuchen unten erklärt – inklusive Praxis-Hinweisen, Diagnostik und konkreten Sofort-Schritten.
1️⃣ Blauzungenkrankheit (BTV-3 / BTV-8)
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Erkrankung der Wiederkäuer. Die Übertragung des „Bluetongue-Virus“ (kurz: BTV) erfolgt ausschließlich über infizierte Gnitzen der Gattung Culicoides. Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer, aber auch Kameliden. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.
Lage in Deutschland
Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat die Ausbruchszahlen 2026 (Deutschland, Zeitraum 01.05.2025–22.01.2026) veröffentlicht. Insgesamt wurden 1.524 Ausbrüche/Fälle (mit Monatsverteilung Mai mit 82 Fälle bis Januar mit 117 Fällen) gemeldet.
Das FLI (und weitere Experten) betonen weiter, dass die Impfung mit wirksamen inaktivierten BTV-3 und BTV-8-Impfstoffen die zentrale effektive Maßnahme zum Schutz vor Krankheit oder Tod ist.
BTV-3 ist seit September 2023 Dauergast in Deutschland (Zur Erinnerung: So ging es los). Von BTV-8 galt Deutschland eine Weile als befreit. Das hat sich nun geändert: In Rheinland-Pfalz wurde ein amtlich bestätigter Nachweis (Rind, Eifelkreis Bitburg-Prüm) am 26.11.2025 gemeldet. Daher wurde dort eine 150-km-Sperrzone/Restriktionsregelungen eingerichtet. Inzwischen sind Fälle mit entsprechenden Maßnahmen auch in Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Hessen (u.a. Darmstadt, Bergstraße) und Nordrhein-Westfalen aufgetreten. (Stand: Januar 2026)
Das FLI stuft das Übertragungsrisiko durch Vektoren und legalen Handel für Dezember bis März als vernachlässigbar, für April und November als mäßig und für Mai bis Oktober als hoch ein.
Nachdem wir gesehen haben, wie schnell sich BTV-3 in Deutschland verbreitet hat und wenn man bedenkt, dass trotz kalter Temperaturen sogar im Januar neue Fälle auftreten, kann man ahnen, wie sich das Infektionsgeschehen im Sommer entwickeln wird.
Typische Symptome (v.a. beim Rind)
Beim Rind sind Symptome oft milder als beim Schaf, aber möglich sind u. a. Entzündungen der Zitzenhaut und Schleimhautentzündungen (Augenlider, Maulhöhle, Genitalien) mit Bläschenbildung und Schleimhautablösungen, insbesondere an Zunge/Maul/Kronsaum. Klinisch können diese Symptome MKS (Maul- & Klauenseuche) ähneln (Differenzialdiagnose!).
Allgemein werden u. a. Fieber, Leistungseinbruch, Schleimhautveränderungen/Einblutungen und Lahmheit (Laminitis/Kronsaum) als mögliche klinische Zeichen beschrieben. Insbesondere bei BTV-3 konnten wir in den vergangenen Jahren starke Symptome und einen langfristigen, deutlichen Rückgang der Milchleistung beobachten.
Akutmaßnahmen (Verdacht/ Bestandsfall)
Bei einem Verdachtsfall im Betrieb ist folgendes zu tun:
- Sofort das Veterinäramt informieren und Labordiagnostik veranlassen (insbesondere wegen der Differenzialdiagnose zu MKS)
- Betriebliches Management bis zur Abklärung:
- Kontakt-/ Tierverkehr minimieren
- Vektor-Exposition senken (Stallmanagement, Repellent/ Insektenschutz)
- klinisch auffällige Tiere separieren/eng überwachen (Bestandstierarzt)
Prophylaxe
Allgemein ist klar, dass eine Impfung die zentrale Option ist, um Tierleid effektiv zu verhindern!
- Für BTV-3: Die Anwendung von Impfstoffen wurde in Deutschland ab 06.06.2024 gestattet und ab 27.11.2024 unbefristet weitergeführt. Im Frühjahr 2025 haben alle drei Impfstoffe eine dezentralisierte Zulassung für Deutschland erhalten.
Für BTV-8 stehen mehrere zugelassene Impfstoffe am Markt zur Verfügung.
Die StIKo Vet empfiehlt eine rechtzeitige Impfung vor der Gnitzensaison. Das bedeutet, dass die Kühe zwischen Januar und März grundimmunisiert werden müssen, damit der Impfschutz rechtzeitig aufgebaut werden kann!
In manchen Bundesländern wird eine Beihilfe zur Impfung gegen BTV-3 und/ oder BTV-8 gezahlt. Die aktuellen Beihilferegelungen sehen folgendermaßen aus:
- Hessen:
- BTV-3: 3 €/ Impfung für Rinder; 2 €/ Impfung für Schafe & Ziegen
- BTV-4/8: hier wird derzeit keine Beihilfe gezahlt
- Nordrhein-Westfalen:
- BTV-3: 2 €/Impfung für Rinder; 1€/ Impfung für Schafe/ Ziegen
- BTV-8: 1 €/ Impfung für Rinder (Voraussetzung: Impfung ab 01.01.26 & BTV-3 Impfung durchgeführt)
- Rheinland-Pfalz:
- BTV-3: 2,50 €/Impfung für Rinder; 2 €/Impfung für Schafe/ Ziegen
- BTV-4/8: 2,50 €/Impfung für Rinder; 2 €/Impfung für Schafe/ Ziegen
- Saarland:
- BTV-3: 3,50 €/ Impfung für Rinder; 2,50 €/Impfung für Schafe/Ziegen
- BTV-4/8: 3,50 €/ Impfung für Rinder; 2,50 €/Impfung für Schafe/Ziegen
- Luxemburg:
- Der Staat übernimmt alle im Rahmen der Impfung anfallenden Kosten für BTV-3, BTV-8 und EHD
Ergänzend ist es sinnvoll, Gnitzen-/Insektenschutz (Repellent, Stallzeiten, Netze, Brutstättenmanagement) anzuwenden und die geltenden Verbringungsregeln für BTV-8 zu beachten.
Aktuelle Verbringungsregeln für BTV-8
Verbringungsregeln sind immer aktuell für die jeweilig betroffene Region zu erfragen. Eine gute Übersicht über die gängigen Verbringungsregeln gibt der Entscheidungsbaum:

Quelle: https://www.ortenaukreis.de/Blauzungenkrankheit-BTV-/
2️⃣ Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD)
Die Epizootische Hämorrhagie der Hirsche (EHD) ist eine virale Infektionskrankheit bei Wiederkäuern und gehört zu den anzeigepflichtigen Tierseuchen. Die Krankheit kann bei Rindern mit erheblichen Produktionsverlusten einhergehen, insbesondere in Milchviehbetrieben. Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.
Lage in Deutschland/ Europa
- Deutschland: Nach offizieller Darstellung (Tierseucheninfo Niedersachsen) gibt es bisher kein Auftreten in Deutschland.
- Europa: EHDV-8 ist in Europa präsent. Ausbrüche sind in Belgien, Frankreich, Spanien und Italien nachgewiesen. In 2025 gab es in Belgien eine Impfpflicht für alle rinderhaltenden Betriebe. Diese wurde zum 01.01.2026 aufgehoben. Das FLI bewertet die Eintragsgefahr deshalb als gegeben, für die warme Jahreszeit sogar als hoch. Sollte die Tierseuche Deutschland erreichen, hätte das spürbare Auswirkungen in unseren Milchviehherden.
- Diagnostik/Abgrenzung: Klinisch ist EHD schwer von BTV zu unterscheiden. Die sichere Diagnose kann also nur über eine Blutprobe im Labor gestellt werden.
- Impfstoff-Status EU: Die EMA berichtet über die erste Impfstoff-Empfehlung/Erstzulassungsschritte gegen EHDV-8 (Hepizovac; inaktiviert) und betont dabei auch kein Risiko für den Menschen. Der Impfstoff ist seit November 2025 in Deutschland verfügbar.
Typische Symptome beim Rind
- Klinisch ist EHD BTV sehr ähnlich und deshalb anhand der Symptome i. d. R. nicht sicher unterscheidbar.
- Mögliche Zeichen (je nach Verlauf perakut/ akut/ chronisch) können sein:
- Fieber
- Ödeme
- respiratorische Symptome/Atembeschwerden
- Blutungen (Hämorrhagien)
- Lahmheiten
- Aborte/Totgeburten
- Laut FLI können Fieber, Mattigkeit und Atembeschwerden auftreten. Das geschieht meist in einem milderen Verlauf als bei BTV, darüber hinaus sind Leistungseinbußen und selten Todesfälle zu verzeichnen.
Akutmaßnahmen bei Verdacht
Besteht in der Herde ein Verdacht auf EHD, sollte unverzüglich der Bestandstierarzt eingeschaltet werden, um die Differenzialdiagnose zu BTV und MKS mittels Laborabklärung durchzuführen. Darüber hinaus muss das Veterinäramt informiert werden.
Auf dem Betrieb sollten dann die Vektor-Exposition mithilfe von Insektenschutz und innerbetrieblichem Management reduziert, sowie der Tierverkehr bis zur Klärung minimiert werden. Geltende Verbringungsregeln richten sich nach EU-Vorgaben und nationalen Anordnungen. Das zuständige Veterinäramt ist hier immer der erste Ansprechpartner.
Prophylaxe
Die Impfung gilt als einziger spezifischer Schutz. Seit November 2025 ist in Deutschland ein EHD-8-Impfstoff mit Zulassung verfügbar.
Zusätzlich ist natürlich ein konsequenter Gnitzen-/Insektenschutz im Stall umzusetzen.
3️⃣ Lumpy Skin Disease (LSD)
Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung der Rinder, verursacht durch Capripox-Viren. Die Tierseuche wird durch Insekten übertragen, daher kommt es vor allem in wärmeren Jahreszeiten zu Übertragungen der Krankheit. Für Menschen ist die Tierseuche ungefährlich.
Lage in Europa & Risiko für Deutschland
Das FLI meldete nach den Ausbrüchen in Italien (Sardinien/Lombardei) seit 23.06.2025 und Frankreich ab 30.06.2025 eine deutlich verschärfte Lage und fordert erhöhte Wachsamkeit in Deutschland.
FLI-Risikoeinschätzung (Stand 16.01.2026):
- In Europa waren seit 01.01.2025 insgesamt 215 LSD-Ausbrüche gemeldet (ADIS-Stand 16.01.2026).
- Für Deutschland ist v. a. Frankreich relevant, denn der Abstand des Geschehens zur deutschen Grenze wird mit ca. 137 km beschrieben.
- Unter Annahme erfolgreicher Bekämpfung der Tierseuche gilt das Risiko eines Eintrags aus Frankreich bis Mai 2026 als vernachlässigbar, da im Winter eine geringere Vektoraktivität herrscht. Falls die bestehenden Kontrollmaßnahmen nicht ausreichen, wird das Risiko immer noch als gering eingestuft.
- Das FLI sieht „sprunghafte“ Verbreitungen eher durch Verbringung infizierter Rinder als plausiblen Mechanismus und betont daher Kontrollen, Tests und klinische Überwachung.
Typische Symptome beim Rind
Lumpy Skin Disease zeigt sich durch Fieber und knotige Hautveränderungen (Noduli), die man häufig am Kopf, Hals, Rücken oder am Euter findet. Diese sind nicht immer direkt sichtbar, können aber ertastet werden. Dazu kommen Lymphknotenschwellungen, Nasen-/Augenausfluss, Schwäche und Milchleistungsrückgang, ggf. auch Aborte. Aber auch subklinische Verläufe oder Todesfälle sind möglich.
Akutmaßnahmen (Verdacht/Bestandsfall)
Bei Verdacht auf LSD muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden. Verdachtsfälle müssen sofort abklärt werden durch Proben v. a. von Hautläsionen (Krusten/Noduli). Zusätzlich sind Blutproben oder Nasen-/ Speicheltupfer möglich.
Nach EU-Recht folgt bei einem bestätigten Fall die Keulung aller empfänglichen Tiere auf dem Betrieb und die sichere Entsorgung der Körper, zusammen mit einer umfassenden Reinigung und Desinfektion des Betriebs. Dazu werden in einem festgelegten Radius um den betroffenen Betrieb Restriktionszonen eingerichtet und ein Plan für Notimpfung umliegender Bestände innerhalb der Zonen festgesetzt.
Prophylaxe
In betroffenen Regionen ist die Massen-/ Ringimpfung historisch und aktuell ein zentrales Instrument zur Bekämpfung der Tierseuche (EU & FLI berichten von Impfprogrammen sowie Notimpfungen).
Auf dem eigenen Betrieb kann es helfen, eine Insektenkontrolle sowie eine strikte Biosicherheit einzuhalten. Der Zukauf bzw. Verbringungen von Tieren sollten nur absolut regelkonform stattfinden (Restriktionszonen & Anordnungen beachten!). Dazu gilt es, eine konsequente Früherkennung, auch wegen möglicher subklinischer Verläufe, durchzuführen.



