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BTV-3 – Das ist jetzt wichtig

In diesem Jahr hält uns BTV-3 in Atem. Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht ansteckende Erkrankung der Wiederkäuer. Die Übertragung des „Bluetongue-Virus“ (kurz: BTV) erfolgt ausschließlich über infizierte Gnitzen der Gattung Culicoides. Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer, aber auch Kameliden. Für den Menschen ist die Tierseuche ungefährlich. 

Wie breitet sich BTV aus?

Die Weiterverbreitung des Blauzungenvirus besteht

  • durch die Einschleppung infizierter Vektoren mit dem Handel und Verkehr oder
  • durch den Handel mit infizierten Tieren, deren Sperma, Embryonen und Eizellen
  • durch Ausbreitung lebender, infizierter Vektoren (Gnitzen) durch den Wind

 

Seit September 2023 wurden erstmals seit Jahren Fälle von BTV in den Niederlanden nachgewiesen und im Oktober 2023 auch in Deutschland. Dabei handelt es sich um den neuen Serotyp 3. Bis dahin waren in Deutschland nur die Serotypen 4 und 8 bekannt. Da es bis Mitte 2024 keinen Impfstoff gegen BTV-3 gab und Tiere dementsprechend keinen Impfschutz hatten, steigen seit Oktober 2023 die Nachweise von BTV-3 in Deutschland, seit Juli 2024 rasant. Alleine von Juli zu August hat sich die Zahl der registrierten Infektionen mehr als vervierfacht (Quelle: Friedrich-Loeffler-Institut).

Wie äußert sich BTV-3?

Klinische Symptome werden insbesondere bei Schafen beobachtet. Hier endet eine Infektion meistens tödlich. In abgeschwächter Form treten die Symptome auch bei Rindern auf. Die Tiere leiden unter hohem Fieber, geschwollener Zunge, Fressunlust, Speicheln, Läsionen im Maul und an der Zunge. Bei Milchrindern kommt es zusätzlich zu einem deutlichen Leistungseinbruch und dadurch vor allem zu einem erheblichen wirtschaftlichen Schaden.

In unseren Betrieben sehen wir außerdem stark verdickte Hinterbeine vom Fesselgelenk abwärts bei infizierten Tieren. Zudem kommt es häufiger zu Totgeburten, anschließendem Festliegen und Verendung ca. 3-4 Tage nach der Kalbung. Wichtig zur Diagnostik: Eine Infektion geht immer mit hohem Fieber einher.

Wie kann ich meine Tiere schützen?

Ein Schutz vor schweren Krankheitsverläufen kann durch die Impfung erreicht werden. Auf Basis einer Eilverordnung wurde im Juni die Anwendung von BTV-3-Impfstoffen gestattet. Seitdem haben wir einen Impfmarathon absolviert, der sich gelohnt hat. Die Nebenwirkungen der Impfung sind als recht gering einzustufen und die Unterschiede im Verlauf der Infektionen sind erheblich. Zudem empfehlen wir, die Tiere mit Repellentien zu behandeln, um Mücken abzuwehren.

Da der Impfstoff die Virämie (Verbreitung des Virus im Blut) nicht in jedem Fall verhindern kann, kommt es z.T. auch bei geimpften Tieren zu Virämien. Bei diesen Tieren beobachten wir einen Tag lang hohes Fieber, das dann schnell wieder abklingt. Einen Leistungsverlust sehen wir nicht.

Wer bisher Sorge hatte, sollte sich spätestens jetzt ohne Bedenken für eine Impfung entscheiden. BTV-3 wird uns auch im nächsten Frühjahr ein treuer Begleiter sein und nicht weniger gefährlich für die Tiere werden. Wir sehen deutliche Leistungsverluste und viele tote Tiere in ungeimpften Betrieben, während unsere Impfbetriebe keine Verluste zu verzeichnen hatten.

Gut zu wissen: Die Tierseuchenkassen der Länder leisten einen Zuschuss zu den Kosten, die pro Impfung entstehen. Aber auch ohne diesen Zuschuss lohnt sich eine Impfung in jedem Fall! Impfen rettet Leben!

Welche Verbringungsregeln gelten jetzt?

Zucht- und Nutztiere

Zucht und Nutztiere dürfen in die Niederlande oder in BTV-freie Zonen innerhalb von Deutschland transportiert werden, wenn:

  • Tiere wurden innerhalb der letzten 14 Tage vor der Verbringung mit negativem Ergebnis einem PCR-Test auf BTV-3 unterzogen und wurden mindestens 14 Tage vor der Probennahme und bis zum Verbringungszeitraum durch Insektizide oder Repellentien geschützt.
  • Nachdem Hessen am 5. Juli 2024 den Status „frei von BTV“ verloren hat, dürfen Wiederkäuer und Kameliden aus NRW, Niedersachsen, Bremen und Rheinland-Pfalz ohne weitere tiergesundheitliche Untersuchungen in hessische Betriebe eingestellt werden. Umgekehrt gilt dies auch für Tiere aus hessischen Betrieben.

Schlachttiere

Schlachtrinder, -schafe und -ziegen dürfen unter folgenden Bedingungen zu einem Schlachthof verbracht werden:

  • Tiere sind zur sofortigen Schlachtung bestimmt
  • In ihrem Ursprungsbetrieb wurde in den letzten 30 Tagen vor dem Verbringen kein Fall von BTV nachgewiesen
  • Tiere werden direkt zum Bestimmungsschlachthof transportiert und dort innerhalb von 24 Std. nach der Ankunft geschlachtet
  • Zusätzlich hat der Betreiber des Herkunftsbetriebes den Betreiber des Bestimmungsschlachthofes mind. 48 Std. vor der Verladung der Tiere über die Verbringung informiert

Wie geht es weiter?

Update November 2024:

Die erste Runde BTV-3 haben wir hinter uns gebracht, das ist unser Fazit:

  • Betriebe, die ihre Herde sofort haben impfen lassen, hatten absolut keine Probleme mit BTV-3.
  • Betriebe, die ihre Herde zu spät oder nicht haben impfen lassen, mussten erhebliche Verluste einstecken.
  • Für Betriebe im Nordwesten Deutschlands kam der Impfstoff leider zu spät. Durch die Nähe zu den Niederlanden kam es dort trotz einer schnellstmöglichen ersten Impfung zur Feldinfektion.

Wir können also mit Gewissheit sagen, dass die Impfung es geschafft hat, Tierleid und Tod effektiv zu verhindern! 

Jetzt, wo wir etwas durchatmen können, stellen sich Fragen zum weiteren Vorgehen, die wir mit Bernd Hoffmann, dem Leiter des Referenzlabors BTV am FLI (Friedrich-Löffler-Institut) persönlich besprochen haben.

...mit der Zulassung der Impfstoffe?

Die ImpfgestattungsVO erlaubt bis 6. Dezember 2024 die Anwendung der aktuell „notzugelassenen“ BTV-3-Impfstoffe. Das BMEL arbeitet derzeit an einer Verlängerung dieser Verordnung. Fachkreise sehen es aktuell als sehr wahrscheinlich an, dass die Impfgestattung für alle derzeit zugelassenen Impfstoffe verlängert wird. Es ist möglich, dass eine Lücke von wenigen Wochen, bis die neue Verordnung Gültigkeit hat, entsteht. 

...mit den Impfungen?

  • Eine Feldinfektion sorgt für lebenslange Immunität: Das bedeutet Tiere, die eine nachgewiesene Feldinfektion mit BTV-3 hatten, müssen das ganze Leben nicht mehr gegen BTV-3 geimpft werden. Auf Herdenebene ist es allerdings schwierig zu identifizieren, welche Tiere wirklich eine BTV-3 Infektion hatten und welche nicht.
  • Herden mit einer Grundimmunisierung sollen im Frühjahr eine Boosterimpfung erhalten. Hierbei ist es egal, ob das Jahr komplett eingehalten ist oder nicht, wichtig ist nur, dass die Impfung vor dem Gnitzenflug passiert.
  • Herden, die nur eine Impfung und eine Feldinfektion hatten: Wir raten zur erneuten Grundimmunisierung der Tiere, weil eine Impfung billiger ist, als eine serologische Untersuchung jedes Einzeltieres, um eine evtl. durchgemachte Feldinfektion zu identifizieren.

...mit den Serotypen?

  • BTV Serotyp 12: Dieser Serotyp kommt aus Afrika. Er wird weiter beobachtet, weil er bisher nur in 9 Betrieben in den Niederlanden nachgewiesen wurde. Das Krankheitsbild deutet darauf hin, dass dieser Serotyp weniger gefährlich ist. Daher ist derzeit keine Impfstoffentwicklung im Gespräch.
  • BTV Serotypen 4 & 8: Da dieser immer noch in Frankreich, der Schweiz und Österreich vertreten ist, gilt hier auch eine klare Impfempfehlung!
  • Kombi-Impfstoff mit 4 & 8 & 3? Da Impfstoffe gegen BTV-3 bisher noch nicht offiziell zugelassen wurden, kann ein Kombimpfstoff nicht auf den Markt kommen.

...für Kuhkraft?

Wir können sicher sein, dass die Krankheit mit steigenden Temperaturen im Frühling zurückkommen wird. Deshalb sind wir darauf eingestellt, Tiere ab Februar gegen alle drei Serotypen 3, 4 und 8 zu impfen. Weiter ist zu erwarten, dass die Verbringungsregeln für geimpfte Tiere in Zukunft erleichtert werden. 

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